Auf zahnmedizinische Behandlungen kann es eigentlich keine Garantie geben. Dieser Begriff kommt aus dem Bereich des Werkvertrages, denn von einem Produkt kann man nach dessen Fertigung auch erwarten, dass es funktioniert.
Ärztliche und zahnärztliche Leistungen, in unserem Falle also zahnärztliche Behandlungen, sind Dienstleistungen, für die der Gesetzgeber grundsätzlich keine Garantieübernahmen erlaubt. Garantie auf Heilung von Krankheit lässt sich eben mit unserem Verständnis von Heilkunst nicht vereinbaren.
Von einem Produkt kann man nach dessen Fertigung allerdings auch erwarten, dass es funktioniert. Aus diesem Grund gewähren wir bis zu 6 Jahre Garantie ausschließlich auf zahntechnische Arbeiten; das ist 3mal so lang wie der Gesetzgeber von uns fordert.
Näheres erklären wir Ihnen gerne in einem Gespräch.