Private Zahnheilkunde
Seit 1993 unterliegt unsere Praxis nicht mehr den Einschränkungen und Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Wir können uns ganz auf Ihre Wünsche konzentrieren und Ihnen daher unsere fachliche Kompetenz uneingeschränkt zukommen lassen.
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen zur Kostenerstattung grundsätzlich anerkannt werden.
auch für sozialversicherte Patienten
Wenn Sie sozialversichert sind, fragen Sie in der Geschäftsstelle Ihrer Versicherung nach der Möglichkeit der teilweisen Kostenerstattung von privatzahnärztlichen Behandlungen. Einigen unserer Patienten wird die Erstattung gewährt, Anderen wird sie mit der Begründung verweigert, dass das grundsätzlich nicht möglich sei. Ein Teil der Kosten kann auch durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einer solchen leistungsstarken Versicherung, die sich unter anderem dadurch auszeichnet, dass sie alsbald in Anspruch genommen werden kann.
Das Risiko hoher zu erwartender Zahnarztkosten hängt aber entscheidend von Ihrer Zahngesundheit, Ihrer Bereitschaft zur Pflege Ihrer Zähne und nicht zuletzt von der Qualität Ihrer zahnärztlichen Versorgung ab. Für den Fall, dass alle Ampeln auf Grün stehen, sollten Sie sich sehr gut überlegen, ob es überhaupt Sinn macht sich zu versichern.